Allgemeine Geschäftsbedingungen

11-2015

 

Welche Leistungen vertraglich zwischen dem/der Teilnehmer/in und Mensch tierisch – Carolin Böhmer, im folgenden „Trainerin“ genannt, vereinbart sind, ergibt sich aus der jeweiligen Internet-Beschreibung des Kurses. Die dort gemachten Angaben sind bindend. Die Trainerin behält sich ausdrücklich vor aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf des Kurses zu erklären.


§ I Anmeldung / Rücktritt

1. Die Anmeldung zum Hundetraining oder den Workshops kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

2. Vereinbarte Trainings- und Beratungstermine gelten als verbindlich und verpflichten den Kunden zur Entrichtung des ausgewiesenen Entgelts, wenn nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt wird Teilnahmen an festen Gruppenkursen müssen vom Teilnehmer hingegen spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn abgesagt werden. Danach ist die volle Seminargebühr zu entrichten bzw. keine Erstattung mehr möglich.

3. Terminvereinbarungen, -verschiebungen oder -absagen können schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege erfolgen.

4. Bei Rücktritt oder bei vorzeitigem Abbruch des gebuchten Kurses durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin ist die vollständige Kursgebühr zu zahlen. Es werden keine bereits gezahlten Schulungsgebühren zurückerstattet. Bei Kursen mit fester Laufzeit können eventuelle Fehlstunden nicht erstattet oder nachgeholt werden.

5. Die Trainerin behält sich vor, das Training nach eigenem Ermessen abzubrechen, vor allem, wenn der Trainerin für die Ausbildung wichtiges Fehlverhalten des Hundes verschwiegen wird, oder wenn der Hundehalter oder dessen Vertreter den Anweisungen der Trainerin nicht folgt. In diesem Fall werden geleistete Beiträge nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können daraus jeweils nicht abgeleitet werden.

6. Die Trainerin behält sich vor, Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht nachgeholt oder die Kursgebühr zurückerstattet.

7. Jeder Teilnehmer von Gruppenstunden ist verpflichtet, sich entweder auf unserer Homepage, telefonisch oder per E-Mail über die aktuell stattfindenden Termine und deren Örtlichkeiten zu informieren.
 

§ II Trainingsteilnahme

1. Am Unterricht können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (altersangemessenen) Impfschutz verfügen.

2. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein und einmalig zu Beginn des Trainings vorgelegt werden. Kann zu Trainingsbeginn lediglich ein Versicherungsantrag vorgelegt werden, muss der Hundehalter die Police innerhalb von vier Wochen unaufgefordert in Kopie nachreichen oder vorlegen.

3. Der Hundehalter verpflichtet sich, die Hundeschule über jegliche Besonderheiten, die der Hund aufweist zu informieren. Zu den Besonderheiten zählen insbesondere Krankheiten und das Verhalten gegenüber Menschen und anderen Tieren, speziell gegenüber anderen Hunden. Der Hundehalter verpflichtet sich, die Hundeschule über aggressive Vorfälle gegen Menschen oder Tieren zu informieren.
 

§ III Haftung

1. Die Trainerin übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während des Trainings oder durch die gezeigten Übungen entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

2. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.

3. Insbesondere im Freilauf der Hunde sind Hundebesitzer und deren Begleitpersonen verpflichtet auf die eigenen sowie die anderen teilnehmenden Hunde zu achten, um Verletzungen zu vermeiden. Wir übernehmen keine Haftung für Verletzungen die durch die Hunde entstehen können.

4. Die Beweislast für einen etwaigen Schaden an dem Hund des Trainingteilnehmers liegt alleinig beim Hundehalter.

5. Die Teilnehmer haften in vollem Umfang für die von ihnen oder ihrem Hund angerichteten Schäden.
 

§ IV Zahlungskonditionen

1. Die Preise für unsere Dienstleistungen sind in der Kursbeschreibung enthalten.

2. Die Unterrichtsgebühr ist für die vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus zu bezahlen.

3. Das vereinbarte Entgelt (lt. Kursbeschreibung) ist vom Teilnehmer vorab zu überweisen bzw. vor Ort in bar zu Beginn des Termins zu zahlen.

4. Ist die Bezahlung der Gebühr dem Teilnehmer vor Ort nicht möglich, behält die Trainerin sich vor, die Übungsstunde zu verschieben oder abzusagen.

5. Die Trainerin behält sich vor, den für einen Teilnehmer reservierten Kursplatz anderweitig zu vergeben, wenn die Zahlung der Kursgebühr nicht rechtzeitig erfolgt.

6. Die Trainerin behält sich die Geltendmachung des Verzugsschadens vor, wenn Zahlungsfristen versäumt werden.
Bei Zahlungsverzug erlischt die weitere Teilnahmeberechtigung.
 

§ V Mitwirkungsplicht

1. Der Teilnehmer hat während der praktischen Übungen den Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten, tut er dies nicht, kann die Trainerin den Teilnehmer von der jeweiligen Übung ausschließen. Im Wiederholungsfall ist die Trainerin berechtigt, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Teilnehmergebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.

2. Das Ableinen, das Gestatten von Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden auf dem Trainingsgelände / Trainingsort dürfen nur nach Anweisung der Trainerin erfolgen.

3. Der Teilnehmer versichert, dass der mitgebrachte Hund gesund ist und keine ansteckende Krankheit vorliegt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung abzuschließen und eine entsprechende Bestätigung auf Verlangen vorzuweisen.

§ VI Übungsgelände

1. Das Betreten des Hundeschulgeländes sowie die Teilnahme an außerhalb des Übungsgeländes stattfindenden Trainingsstunden, erfolgt auf eigenes Risiko.

2. Auf dem Gelände der Hundeschule herrscht generell Leinenzwang. Die Teilnehmer betreten das Übungsgelände generell mit angeleintem Hund. Die Hunde dürfen während der Trainingsstunden auch außerhalb des Übungsgeländes erst auf ausdrücklichen Hinweis der Trainerin abgeleint werden.

3. Für aggressive Hunde oder Hunde mit Sozialisierungsproblemen besteht bei Betreten des Übungsgeländes Maulkorbpflicht.

4. Kindern unter 12 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Übungsgelände, während des Hundefreilaufs, untersagt. Insbesondere bei den Spielstunden dürfen sich keine Kinder bis 12 Jahren auf dem Freilaufgelände befinden.

5. Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt und die Teilnahme an den Übungsstunden nur in Begleitung und Aufsicht eines Elternteils gestattet.

6. Das Begehen und Erklettern der Übungsgeräte ist für alle Personen untersagt. Eltern haften für Ihre Kinder.
 

§ VII Datenschutz

1. Gemäß §28 Abs.1  Datenschutzgesetz weist die Trainerin darauf hin, dass sämtliche kundenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von ihr gespeichert und verarbeitet werden

2. Der Teilnehmer kann gemäß § 28 Abs.4 Bundesdatenschutzgesetz der oben genannten Nutzung und/oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an die Hundeschule Mensch tierisch, widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen.

3. Mit der Bekanntgabe seiner personenbezogenen Daten erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass diese Daten bis auf Widerruf von der Hundeschule Mensch tierisch genutzt und verarbeitet werden dürfen.

4. Die personenbezogenen Informationen werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz vertraulich behandelt.

5. Die Trainerin behält sich vor, Übungsstunden, Kurse, Seminare und Sonstiges auf Bild und Ton mitzuschneiden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung von angefertigten oder überlassenen Bildern und Videos von ihm und seinem Hund, an die Hundeschule Mensch tierisch unentgeltlich übertragen werden. Die Bilder oder Videos dürfen ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung verwendet werden. Die Bilder, Videos können mit anderem Bildmaterial, Grafiken oder Text kombiniert, abgeändert, skaliert oder beschnitten werden.
 

§ VIII Sonstiges

1. Die Trainerin ist für ausbleibende Erfolge des Teilnehmers im Umgang seinem Hund nicht haftbar zu machen. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg des Trainings bedingt durch die notwendige, richtige und konsequente Anwendung der Trainingsvorschläge maßgeblich vom Teilnehmer selbst abhängt.

2. Private Ton und Bildaufnahmen der Übungsstunden und Seminarveranstaltungen sind nur nach Absprache mit der Trainerin gestattet.

3. Die Urheberrechte der in den Seminaren ausgehändigten Unterlagen liegen ausschließlich bei der Trainerin. Den Teilnehmern ist jegliche Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung der Trainerin untersagt.

4. Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

6. Mündliche Abmachungen müssen schriftlich bestätigt werden.

7. Firmensitz und Erfüllungsort ist 61267 Neu-Anspach.

8. Gerichtsstand aus allen Streitigkeiten ist Bad Homburg.

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